|


Mit der Anmeldung zu einer der Veranstaltungen der
Volkskunstschule erklären die Teilnehmer, dass sie die AGB und die
Hausordnung zur Kenntnis genommen haben und auch berücksichtigen.
|

AGB
Gebühren:
Kursteilnahmegebühr - 2,20 € je Kursstunde (UE) á 45
min bei voll belegtem Kurs (8 Personen).
Ermäßigungen:
Ermäßigung 50% - 1,10 € - für Kinder, Schüler
mit Schülerausweis und für Studenten, Azubis und Erwachsene
mit Sozialpass.
Ermäßigung 20% - 1,76 € - ab dem 2. Kurs für die
Belegung mehrerer Kurse im gleichen Semester durch eine Person oder Geschwister.
weniger als 8 Teilnehmer:
Um auch Kurse mit weniger als 8 Teilnehmern (Vollbelegung) durchführen
zu können, erheben wir in unterbelegten Kursen einen Aufschlag von
10 ct. je UE und fehlenden Teilnehmer (Beispiel: 6 Anmeldungen, zwei Teilnehmer
fehlen - 2x10 ct Aufschlag auf 2,20 € = 2,40 €.
Andere Regelungen gibt es in Kursen, die mit 8 Teilnehmern nicht durchgeführt
werden können.
Kurs-Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl wird zum 2. Kurstermin ermittelt und damit der Teilnehmerbeitrag
festgelegt. Dieser Beitrag gilt dann für das gesamte Semester.
späterer Kurseinstieg:
Teilnehmer, die sich erst im Laufe des Semesters, ab 3. Kurstermin, zum
Kurs anmelden, zahlen den gleichen Preis pro UE wie die übrigen Kursteilnehmer
ab dem Tag Ihrer Teilnahme.
Zahlung:
Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten besuchten
Kurstermin zu überweisen an:
Stadtverwaltung Oederan, Kreissparkasse Freiberg,
Kto-Nr.: 36 3000 3353, BLZ 870 520 00, Verwendungszweck: 35300.11000,
Name des Kursteilnehmers und Kursnummer
Materialkosten:
Material wird gesondert, nach Verbrauch berechnet. Die Abrechnung erfolgt
direkt beim Kursleiter nach Ablauf des Semesters.
Anmeldung:
Eine Anmeldung gilt als verbindlich, bei Abgabe des Anmeldeformulars oder
im Ausnahmefall nach telefonischer Absprache zu Beginn des jeweiligen
Kurses. Eine Anmeldung gilt wahlweise für die Termine innerhalb eines
Semesters oder Schuljahres.
Rechnung:
Das Anmeldeformular ist gleichzeitig die Rechnung. Diese ist spätestens
am 2. Kurstermin vollständig ausgefüllt dem Kursleiter zu übergeben.
Anmeldeschluss:
Prinzipiell können Anmeldungen bis Kursbeginn, solange Plätze
frei sind, vorgenommen werden. Sollte ein Kurs ausgebucht sein, wird eine
Warteliste erstellt bzw. kann ein Ersatzkurs gewählt werden.
|

Pausen im Kursbetrieb:
Während der Schulferien und an Feiertagen findet kein Kursbetrieb
statt.
Wertsachen:
Für Verlust und Beschädigung von Wertsachen und Garderobe übernimmt
die Volkskunstschule keine Haftung.
Versicherungen/Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und Schäden während
des Kursbetriebes.
Geeignete Kleidung:
Die Kursteilnehmer werden gebeten, während des Kurses geeignete Kleidung
zu tragen. Beachten Sie bitte die Möglichkeit der Verschmutzung bei
verschiedenen Techniken (z.B. Malerei).
Belehrung:
Die Kursteilnehmer agieren auf eigene Gefahr und haben den Anweisungen
der Kursleiterin/ des Kursleiters bzw. Fachpersonals hinsichtlich Sicherheitsvorschriften
und Gefahrenhinweisen Folge zu leisten.
Vorsätzliche Schäden:
Die Teilnehmer haften für alle vorsätzlich verursachten Schäden
an überlassenen Geräten und Einrichtungsgegenständen. Schäden,
die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht darunter.
Für Kinder - Weg zur und von der Volkskunstschule:
Die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen sind für den
Weg zur Volkskunstschule und für den Heimweg verantwortlich. Die
Verantwortung der Volkskunstschulmitarbeiter endet mit der Verabschiedung
durch den Kursleiter oder mit dem Verlassen des Hauses.
Versäumte Kurstermine:
Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Kurstermine kann aus organisatorischen
Gründen nicht gewährt werden. Erstattungen für versäumte
Termine sind ebenfalls nicht möglich. Kurstermine, die durch Verschulden
der Volkskunstschule ausfallen, werden nachgeholt.
Verwendung von Fotografien:
Fotografien der Veranstaltungen und der hier entstandenen Arbeiten werden
von der Volkskunstschule zu Ausstellung-, Dokumentations und Werbezwecken
in Printmedien und im Internet verwendet.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, solange sie dem
nicht ausdrücklich widersprechen. |
|
Hausordnung:
Im Haus besteht absolutes Rauchverbot !
Brennende Kerzen und andere offene Feuerquellen sind nicht erlaubt !
Das Parken in der Feuerwehrzufahrt (Weg entlang der Friedhofsmauer) ist
untersagt!
Flure, Rettungswege und der Notausgang sind frei zuhalten! Es gilt die
Brandschutzordnung der Stadtverwaltung Oederan. Diese hängt zur Einsicht
aus.
Die Kursteilnehmer befolgen die Anweisungen der Kursleiter.
Die Räume werden, nach Beendigung der Kurse ordentlich verlassen,
d.h. Geräte und Tische säubern, Stühle hochstellen und
fegen.
|
Im übrigen gelten die Raumordnungen und Hinweise, die in den entsprechenden
Zimmern aushängen.
Rennen und Toben im Haus ist im Interesse der Unfallvermeidung zu unterlassen!
Die Kursleiter sind dafür verantwortlich, dass nach Beendigung der
Veranstaltung die Fenster geschlossen, elektrische Geräte vom Stromnetz
getrennt, Heizkörper zurückgedreht sind, das Licht gelöscht
ist und die Türen abgeschlossen sind. |